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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Rügen, Fürstentum
Beschreibungen des Begriffes:

Rügen, Fürstentum

Das Fürstentum Rügen existierte als selbständiges Herrschaftsgebiet zwischen 1168 und 1325. Es dehnte sich im wesentlichen in den alten Stammesgrenzen der Ranen aus, die nicht nur die Insel Rügen, sondern auch einen Festlandsteil, annähernd das Gebiet der heutigen Landkreise Nordvorpommern und Rügen, einschl. Stralsund und Greifswald sowie Teile der Landkreise Ostvorpommern, Demmin und Güstrow umfaßte.

In alten Quellen wird davon berichtet, daß die Ranen von einem „König“, sicher als Stammesfürst zu verstehen, regiert werden, sie ihren Priester aber ebenso wie diesen verehren (Helmold, Chronik der Slawen). Das religiöse Zentrum der Ranen war die Tempelburg von Arkona; der Sitz des slawischen Fürsten war sowohl in Bergen, als auch in Garz (Charenza). Daneben gab es eine Reihe von Heiligtümern zur Verehrung slawischer Gottheiten, darunter in Damgarten.

Seit Anfang des 12. Jh. begannen verstärkte Anstrengungen, die Ranen militärisch zu unterwerfen, u.a. von den sich bald als Herzogtum Mecklenburg organisierenden, benachbarten Obodriten (Abodriten, gemeinsame Grenze am Unterlauf der Recknitz). Trotz teilweiser militärscher Niederlagen konnten sich die Ranen zunächst der völligen Eroberung entziehen. Die slawischen Stämme verloren ihre Selbständigkeit mit der Eroberung der Tempelburg von Arkona durch Truppen des dänischen Königs Waldemar I. und des Bischofs Absalom von Roeskilde im Jahre 1168. Mit der Zerstörung des Swantevit-Heiligtums mußten die Ranen zugleich das Christentum annehmen, der Tempelschatz und die im Besitz des Tempels befindlichen Ländereien mußten der Kirche übergeben werden und die slawischen Herrscher wurden als Fürsten von Rügen Vasallen des dänischen Königs:

1168–1170 Tetzlaw, 1170–1218 Jaromar I., 1218–1221 Barnuta, 1221–1249 Witzlaw I., 1249–1260 Jaromar II., 1260–1302 Witzlaw II., 1303–1325 Witzlaw III.

Prinz Jaromar (III.) verstarb 1325 vor seinem Vater Witzlaw III., womit das Fürstengeschlecht der Witzlawiden ausstarb. Die Regentschaft ging an das Herzogtum Pommern.

Unter der Herrschaft Witzlaws I. kam es zu einer verstärkten deutschen Besiedlung auf dem Festlandsteil des Fürstentums, die sich sowohl in der Ausdehnung bestehender Dörfer und Städte, der Gründung neuer Dörfer sowie der Gründung von Klöstern (z.B. Neuenkamp/Franzburg 1231) auswirkte. Die deutsche Besiedlung Inselrügens setzte etwas später ein.

Auf fürstlich-rügenschem Territorium gab es schon früh auch pommersche Besitzungen und zudem wurde der fürstliche Herrschaftsbereich im Laufe der Zeit immer mehr durch den Landbesitz von Klöstern sowie der Stadt Stralsund eingeschränkt. So gehörte beispielsweise der östliche Teil der Insel Zingst (der östliche Teil des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft) der Stadt Stralsund, vorauf noch heute der Name „Sundische Wiese“ hindeutet. Auch das von dänischen Mönchen gegründete Kloster Dargun sowie das Kloster von Bergen (Rügen) hatten Besitzungen in der Gegend von Barth.

Das Wappen des Fürstentums Rügen zeigt einen gekrönten, aufsteigenden zweischwänzigen Löwen über einem Staffelgiebel. Im pommerschen Wappen befindet sich das rügensche Wappenschild im zentralen Feld.

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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