Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 25. Juni 2025

Diese Erklärung informiert über den Stand der Barrierefreiheit der Website www.stadt-barth.de gemäß § 9 Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) sowie über bestehende Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten.

Die Stadt Barth ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, allen Nutzern – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen – einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.stadt-barth.de ist mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102, der BITV 2.0 sowie der EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) derzeit nur teilweise vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen – mit dem Ziel, bis zum Frühjahr 2026 eine vollständige Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, zu erreichen.

Nicht barrierefreie Inhalte auf der Website

Fehlende Alternativtexte für Bilder
(WCAG 2.1 – 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte)
Einige Bilder sind nicht mit beschreibenden Alternativtexten versehen. Dies erschwert den Zugang für Nutzer:innen mit Screenreadern.

Unzureichendes Kontrastverhältnis
(WCAG 2.1 – 1.4.3, 1.4.11)
Manche Texte oder Icons weisen ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigen kann.

Fehlende semantische Struktur
(WCAG 2.1 – 1.3.1, 2.4.6, 2.4.10)
Die HTML-Struktur (z. B. Überschriften, Listen) ist teilweise nicht korrekt umgesetzt, was die Navigation mit assistiven Technologien erschwert.

Keine „Skip to Content“-Funktion
(WCAG 2.1 – 2.4.1)
Aktuell existiert kein Mechanismus, um direkt zum Hauptinhalt zu springen (z. B. ein „Zum Inhalt springen“-Link).

Unzureichende Linkbeschriftungen
(WCAG 2.1 – 2.4.4)
Links wie „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“ sind nicht immer selbsterklärend und erschweren die Orientierung mit Screenreadern.

Unzureichende Kompatibilität bei interaktiven Elementen
(WCAG 2.1 – 4.1.2)
Einige Schaltflächen und interaktive Elemente sind nicht korrekt im Accessibility Tree abgebildet oder nicht eindeutig identifizierbar.

Ausnahmen & unverhältnismäßige Belastung

Einige Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei, weil sie laut § 3 des Barrierefreie-Informationstechnik-Gesetzes (BFITG M-V) ausgenommen sind oder deren Anpassung aktuell eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde.

Unverhältnismäßige Belastung:
Die vollständige barrierefreie Umsetzung aller Komponenten würde eine grundlegende technische Überarbeitung erfordern. Aufgrund begrenzter personeller und finanzieller Mittel ist eine sofortige Umsetzung nicht möglich, jedoch bis zum Frühjahr 2026 geplant.

Zeitbasierte Medien vor dem 28. Juni 2025:
Ältere Inhalte (vor dem 28.06.2025 veröffentlicht) sind laut § 3 Abs. 3 BFITG M-V von der Barrierefreiheitsanforderung ausgenommen.

Drittinhalte:
Inhalte von Drittanbietern (z. B. Kartenanwendungen, Buchungssysteme oder Social-Media-Widgets) liegen außerhalb des redaktionellen Einflusses der Stadt Barth und können nicht barrierefrei angepasst werden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.06.2023 erstellt und zuletzt am 22.07.2025 aktualisiert. Grundlage war eine interne Selbstbewertung.

Kontakt und Feedback

Du hast Barrieren auf unserer Website entdeckt oder möchtest Verbesserungsvorschläge einreichen? Dann kontaktiere uns gerne:

Stadt Barth

Email: info@stadt-barth.de
Telefon: 038231 / 37 411
Postanschrift:
Stadt Barth
Teergang 2
18356 Barth