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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Stadtbefestigungsanlagen der Stadt Barth
Beschreibungen des Begriffes:

Stadtbefestigungsanlagen der Stadt Barth

In den ersten Jahrzehnten der Existenz der Stadt gab es nur leichte Anlagen der Stadtbefestigung, von denen wir keine genauen Kenntnisse haben, ein Graben, ein Wall und eine Art Palisadenzaun, von denen archäologisch Spuren gefunden wurden. Eine Stadtmauer scheint erst nach 1325 errichtet worden zu sein. Darauf deutet eine Urkunde Wartislaws IV. hin, der Barth am 4. Dezember 1325, nach dem Tod von Witzlaw III., nicht nur die alten Rechte bestätigte, sondern der Stadt Hilfe zusagte, sich besser befestigen und sichern zu können (s. Stadtgründung und frühe Stadtgeschichte von Barth).

Stadtbefestigungsanlagen hatten eine zweifache Bedeutung: Zum einen sollten sie der militärischen Verteidigung dienen, zum anderen der Kontrolle der Handelstätigkeit, der Einziehung von Zöllen und anderen Gebühren. Diese waren eine wichtige Einnahme der Stadt und wurden in Verträgen mit dem Landesherrn zumeist schon bei der Erhebung in den Rang einer Stadt urkundlich geregelt, vielfach durch Geldzahlung erkauft.

Die Stadtansicht von Georg Braun und Frans Hogenberg aus dem Jahre 1596 und die Stralsunder Bilderhandschrift von 1611/15 zeigen die Stadt mit einer komplett errichteten Stadtbefestigung, von der auch der 1593 in Barth gedruckte Stammbaum der pommerschen Herzöge von Martin Marstaller einen guten Eindruck gibt. Danach war die Stadt von einem doppelten Graben (der äußere öffnete sich in den Bodden) mit mittigem Wall umgeben und vor allem mit einer umlaufenden Mauer. In regelmäßigen Abständen war die Mauer durch Verteidigungsanlagen verstärkt, dazu mit einigen rund-geschlossenen Wehrtürmen, darunter dem Fangelturm.

Der Zugang zur Stadt erfolgte durch drei besonders gesicherte Stadttore. Dies waren im Norden, zum Hafen, das Fischertor, nach Westen, zur Straße in Richtung Damgarten das Dammtor, im Süden, nach Stralsund/Franzburg, das Lange Tor sowie das kleine Wiektor an der Residenz. Die drei großen Tore wurden erstmals um 1350 erwähnt und waren feldseitig jenseits der Gräben zusätzlich durch ein Vortor gesichert, von dem über die Gräben zum Haupttor ein durch Mauern gesicherter steinerner Damm verlief. Das Fischertor hatte eine Zugbrücke.

Die Barther Stadtbefestigungsanlagen verloren im 17. Jh. ihre militärische Bedeutung, da sie nicht auf den damals neuesten Stand der Verteidigungstechnik gebracht wurden, auch wenn das Lange Tor noch 1801 klassizistisch umgebaut wurde. Doch noch 1830 wurde von der preuß. Regierung ihre Unversehrtheit zur Kontrolle des Handels gefordert. Wenig später wurden die Anlagen jedoch wegen Behinderung des Verkehrs bis auf das Dammtor abgebrochen, das Fischertor 1861, das Lange Tor 1876, das Wiektor schon 1852.

Bereits 1786 war der Damm außerhalb der Stadtmauer mit Linden bepflanzt und zur Promenade umgestaltet worden. Dadurch, sowie durch die an der ehemaligen Stadtmauer sich entlang ziehenden Ringstraßen, die noch einmal eine letzte Verteidigungsanlage bildeten, ist der Verlauf der Stadtmauer noch heute in großen Abschnitten gut zu erkennen.

Lit.: Konze, Marlies: Archäologische Spurensuche in Barth. In: Stadt Barth 1255–2005. Beiträge zur Stadtgeschichte. Hrsg. von Jörg Scheffelke und Gerd Garber. Schwerin 2005, S. 70–74

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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