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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Witzlaw I. (gest. 1249)
Beschreibungen des Begriffes:

Witzlaw I. (gest. 1249)

Fürst von Rügen

Witzlaw stammte aus einem alten slawischen Herrschergeschlecht. Vermutlich war er mit Hildegard, der Tochter des dänischen Königs Canut VI. verheiratet und übernahm 1221 die Herrschaft des sich bis zur Recknitz bei Damgarten erstreckenden Fürstentums Rügen. Dieses war nach dem Fall des slawischen Heiligtums Arkona auf Rügen und der damit endenden politischen Selbständigkeit der Slawen als Lehen in das dänischen Königreich eingegliedert worden.

Bild: Slawischer Grab-Stein an der Marienkirche Bergen (Rügen), der sog. "Jaromarstein" mit der vermutl. Darstellung eines slawischen Priesters in langem Gewand und einem Füllhorn in den Händen, etwa Mitte 12. Jh.

Als Lehnsmann des dänischen Königs nahm Witzlaw an dessen Feldzügen gegen die „heidnischen“ Esten und Livländer teil und bedachte den Dom zu Riga mit reichen Stiftungen. Mit dem König erlitt er jedoch ebenso schwere Niederlagen, so 1225 bei den Kämpfen gegen Pommern und Mecklenburg, in deren Folge er sogar kurzzeitig die Herrschaft über sein Fürstentum verlor. Nach erfolgter Wiedereinsetzung schenkte er dem Domstift Ratzeburg das Dorf Pütnitz bei Damgarten.

Unter Witzlaw I. wurden verstärkt deutsche Siedler auf den festländischen Teil des Fürstentums geholt. Zudem sorgte Witzlaw nach militärischen Zeiten für die Entwicklung des Handels und verlieh 1234 der slawischen Siedlung Stralow am Übergang des insularen Teils des Fürstentums zum festländischen das Stadtrecht nach lübischem Recht und begründete damit die Stadt Stralsund. Dies war auch für die gesamte Geschichte der Stadt und des Territorums von Barth von sehr großer Bedeutung.

Witzlaw weilte mehrfach in der fürstlichen Residenz im Land Barth, wie aus Urkunden, die „in castro Bart“ ausgefertigt wurden, ersehen werden kann, so 1232 und 1245, als zudem eine ansehnliche Zahl von Geistlichen und Rittern zur Bezeugung von Urkunden zugegen war, so der Präpositus Rudolf – Scholastiker der Schweriner Kirche, Bruder Eilhard – Prior der Rostocker Minoriten, die Hofkaplane Thomas, Dudiske und Martin, sowie die Ritter Warner von Tribsees, Johannes von Prohn, Wilhelm von Duvendik und Engelbert von Bukeshol.

Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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