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Barth - Lexikon

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Name des Begriffes: Agnes, Herzogin von Pommern-Wolgast (1584, Berlin - 1629, Neuhaus an der Elbe)
Beschreibungen des Begriffes:

Agnes, Herzogin von Pommern-Wolgast

Gemahlin des Hz. Philipp Julius von Pommern-Wolgast (1584-1625), Eheschließung 1604, die Ehe blieb kinderlos, Prinzessin von Brandenburg, Herzogin von Sachsen-Lauenburg

Agnes war eine Tochter des Brandenburgischen Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg. Sie bezog 1625, nach dem Tod ihres Gemahls, das Barther Schloß. Die Herrschaft Barth war ihr als Leibgedinge zugesprochen worden, womit alle dem Herzogshaus zustehenden Einkünfte verbunden waren. Die Stadt leistete ihr den Huldigungseid und die bisher an die Landesrenterei in Wolgast geleisteten Zahlungen gingen fortan an sie. Agnes erfüllte in gewisser Weise die Funktion einer „amtierenden“ Landesherrin, was sich auch darin ausdrückte, daß der Rat nun an sie seine Beschwerden richtete.

Am 9. Sept. 1628 heiratete Agnes in Barth den als General in kaiserlichem Dienst stehenden (mehrfach die militärischen Seiten und Konfessionen wechselnden) Hz. Franz Karl von Sachsen-Lauenburg (1594-1660). Damit verlor Agnes den rechtlichen Anspruch auf Barth, doch setzte ihr Gemahl über Wallenstein durch Druck auf Bogislaw IV. von Pommern den weiteren Anspruch auf Barth bis zu ihrem Tod durch.

Synonyme: Adel
Typ des Begriff: definition
Sprache des Begriffs (2 Zeichen ISO Code): de
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