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Corona-Krise: Hilfe für Unternehmen

Wer kann was wo beantragen?

Soforthilfen (Keine Rückzahlung)

für Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe

Liquiditätshilfen (Kredite)

der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung

MV-Schutzfonds Kultur

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:

 

  • Säule 1:  Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
  • Säule 2:  Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
  • Säule 3:  Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
  • Säule 4:  Überbrückungsstipendien
  • Säule 5:  Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
  • Säule 6:  Träger der Gedenkstättenarbeit

Die Anträge können beim Landesförderinstitut M-V gestellt werden.

Link Merkblatt

Link Antrag Überbrückungsstipendien

Kurzarbeitergeld (KUG)

Infos für Arbeitsgeber

Erklär-Video und Detailfragen zur Antragsstellung