Corona-Krise: Hilfe für Unternehmen
Wer kann was wo beantragen?
Soforthilfen (Keine Rückzahlung)
für Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe
Liquiditätshilfen (Kredite)
der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung
MV-Schutzfonds Kultur
Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen:
- Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
- Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
- Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
- Säule 4: Überbrückungsstipendien
- Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
- Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
Die Anträge können beim Landesförderinstitut M-V gestellt werden.
KfW Unternehmerkredite
Steuererleichterungen
Fragenkatalog Tourismusbranche
Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Themenbereiche:
- Erst- und Zweitwohnsitz
- Übernachtungen in MV
- Wer darf noch öffnen? Welche Beschränkungen?
- Familienangehörige besuchen?
- Wirtschaftliche Folgen und finanzielle Hilfen
- EU-Projekte
- Kontrollen
Ihre Ansprechpartner
für Hilfe und Beratung
Kurzarbeitergeld (KUG)
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Erklär-Video und Detailfragen zur Antragsstellung